Wissen spart Steuern.

Die tragende Säule für deinen Vermögensaufbau mit Hilfe einer Holding besteht im Wissen um die gesetzlichen Regeln. Daher haben wir dir auf dieser Seite jede Menge Informationen zur Verfügung gestellt, um noch besser zu verstehen, welche Möglichkeiten und Chancen eine eigene Holding für deinen steueroptimierten Vermögensaufbau bietet.

Wenn du darüber hinaus Fragen hast, dann melde dich einfach bei uns.

Ein kleiner Überblick

Ausschüttung

Gewinnausschüttungen aus einer operativen GmbH an eine Holding, die mehr als 10% der Anteile hält, werden mit nur rd. 1,5% besteuert. Die Gewerbesteuer von 15% entfällt, wenn die Beteiligung der Holding über 15% liegt.

1,5 %

Anteilsverkauf

Ist beim Verkauf von GmbH-Anteilen die Verkäuferin eine Holding-GmbH, bleibt der Veräußerungsgewinn nahezu steuerfrei. Hinsichtlich der Körperschaft- und Gewerbesteuer kommt es effektiv nur zu einer Besteuerung von rd. 1,5%.

1,5 %

Immobilienvermietung

Bei der Vermietung von Immobilien im Rahmen einer GmbH als Tochtergesellschaft einer Holding-GmbH kann die Besteuerung auf rd. 16% reduziert werden, während die Vermietung im Privatbereich mit bis zu 45% besteuert wird.

16 %

Du möchtest mehr erfahren?

Die Themen rund um die Holding interessieren dich auch über die reine Verwaltung hinaus?

Dann nimm Kontakt zu uns auf. Wir holen dich in deiner individuellen Situation ab und helfen dir zu deinem steueroptimierten Setup.

Holding bei Unternehmensverkauf

Die großen Vorteile in der Besteuerung einer Holdingstruktur sollten im Optimalfall natürlich über viele Jahre genutzt werden und es empfiehlt sich somit eine Holdingstruktur möglichst früh zu implementieren.

Doch auch wenn dir die Vorteile erst später bekannt geworden sind, lässt sich eine Holdingstruktur noch im Nachhinein aufbauen. Anders als der Aufbau einer Holdingstruktur gleich zu Beginn, ist die spätere Implementierung jedoch mit ein paar Fallstricken verbunden, um nicht etwa eine fiktive Veräußerung und somit eine Besteuerung auszulösen.

Was ist der Vorteil einer Holding beim Unternehmensverkauf?

Planst du der Verkauf von Anteilen an deiner operativen GmbH, dann ist der Verkauf der Anteile aus einer Holding heraus steuerlich erheblich günstiger als wenn der Verkauf aus dem privaten Vermögen heraus erfolgt.

Hält die Holding GmbH die Anteile an der Tochter GmbH, dann muss der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Anteile mit nur rd. 1,5% besteuert werden.

Nach dem Verkauf über die Holding ist somit noch viel mehr Liquidität vorhanden und diese Mehrliquidität kann weiter genutzt werden und dem eigenen Vermögensaufbau dienen.

Einbringung zum Buchwert

Um beim nachträglichen Aufbau einer Holdingstruktur keine Steuerbelastung auszulösen, werden die Anteile an der operativen GmbH zum Buchwert in die Holding eingebracht.

Sperrfrist von 7 Jahren

Wir die operative GmbH zum Buchwert eingebracht ist eine Sperrfrist von 7 Jahren zu beachten. Verkauft die Holding innerhalb von 7 Jahren Anteile an der operativen GmbH, wird die ursprüngliche steuerneutrale Einbringung rückwirkend doch noch besteuert.

Kleine Entlastung: die nachträgliche Besteuerung reduziert sich um 1/7 für jedes bereits verstrichene Jahr der Sperrfrist.

Qualifizierter Anteilstausch

Technisch gesehen überträgt der Gesellschafter die Anteile an seiner operativen GmbH, die er bisher in seinem Privatvermögen gehalten hat, an seine neu gegründet Holding und übernimmt hierfür im Gegenzug Anteile an der Holdinggesellschaft. Damit hält der bisherige Gesellschafter nun final die Anteile an der Holding und die Holding hält die Anteile an der operativen GmbH.

Um diesen Vorgang steuerneutral umzusetzen, ist es jedoch zwingend notwendig, dass die Holding mehr als 50% der Anteile der operativen GmbH übernimmt und damit die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft bekommt. Man spricht hier von einem qualifizierten Anteilstausch. Werden weniger Anteile übertragen ist die Einbringung zu Verkehrswerten vorzunehmen, was im Regelfall erhebliche Steuerbelastungen auslösen wird.

Noch mehr Vorteile

Haftung beschränken

Zusätzlich zur eigenen Haftungsbeschränkung eines operativen Unternehmens in der Rechtsform einer GmbH, kann die Holding nochmal weitere, möglicherweise bestehende Haftungsrisiken abfedern. Die Holding haftet im Regelfall nicht für ein Tochterunternehmen.

Geschäftsbereiche organisieren

Die Holding bietet eine gute Möglichkeit verschiedene Geschäftsbereiche unter sich zu versammeln. Durch eine zentrale Steuerung kann so eine effiziente und zielgerichtete Entwicklung von einzelnen Tätigkeitsfeldern erreicht werden.

Ressourcen optimieren

Über die Holding als Mutterunternehmen können verschiedene Ressourcen und Kapital sinnvoll zwischen verschiedenen Tochterunternehmen verteilt werden. So können notwendige Mittel gezielt innerhalb der Holdingstruktur genutzt werden.